Oberstaatsanwalt Klaus Ziehe erklärt:

"Wir haben ein Bußgeldverfahren gegen VW eingeleitet". Es gehe auch um die "Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils" aus dem Absatz von Dieselfahrzeugen. (Quelle: N24)

 

Weshalb die VW-AG nicht wegen Betruges belangt werden soll, wurde nicht erklärt.

 

Konsequenter geht in den USA die Staatsanwaltschaft gegen VW und ihr Manager vor, da sich der Staat dort nicht gern betrügen läßt und sehr empfindlich reagiert - auch bei US-Firmen. So wurde eine US-LKW-Firma gleichermaßen wegen eines ähnlichen Abgasbetruges belangt noch bevor gegen VW ermittelt wurde.

 

Sehenswert ist er Tagesschau-Bericht über die 90 Seiten Klageschrift des NY Attorney General  Eric Schneiderman 

http://www.tagesschau.de/wirtschaft/vw-abgasaffaere-usa-103.html 

Klageschrift im Original:

https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=7&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwic0POW_4HOAhWFaRQKHcNGAKwQFghIMAY&url=http%3A%2F%2Fwww.handelsblatt.com%2Fdownloads%2F13899538%2F2%2Fvw-new-york-ag-complaint-new-york-vw-complaint-7-19-2.pdf&usg=AFQjCNEElcNXcraqYyzWoRPFL6-Msc5Y3g