Richterin vertraut dem KBA nicht

Im Porsche-Dieselskandal des VW-Konzerns hat das Kraftfahrt-Bundesamt festgestellt, dass im Porsche Cayenne eine verbotene Abschalteinrichtung verbaut ist, so dass der Rückruf angeordnet werden mußte.

 

Das Landgericht Potsdam vertraut den Feststellungen des KBA nicht und glaubt nicht, dass das KBA eine gesetzeswidrige Abschalteinrichtung festgestellt hat und ordnet deshalb die Einholung eines eigenen Sachverständigengutachtens an.

 

In dem von Rechtsanwalt Thomas Schmidt in Potsdam vertretenen Verfahren zum Az. 8 0 195/17 gegen die Porsche AG soll Beweis erhoben  werden  über  die Behauptungen "die in dem Motor des Porsche Cayenne vorhandene Software sei so ausgestattet, dass die Abgasreinigung, die dafür sorgt, dass 2/3 weniger Schadstoffe ausgestoßen werden, nur im Stehen des Fahrzeugs bzw. nur beim Stillstand der Lenkung arbeitet".

 

Sollte der gerichtlich bestellte Sachverständige die von der Porsche AG bestrittene Abschalteinrichtung feststellen, müßte die zuständige Staatsanwaltschaft m.E. wegen eines versuchten Prozeßbetruges gegen die Vorstände der Porsche AG ermitteln.

 

Sollte der Sachverständige feststellen, dass das KBA - wie offensichtlich das LG Potsdam glaubt - die Unwahrheit veröffentlicht hat und den Rückruf der Porsche Cayenne zu Unrecht angeordnet hat, weil gar keine verbotene Abschalteinrichtung (wie Porsche behauptet) verbaut wurde, dann dürfte dies der nächste Skandal für die Bundesregierung sein.

 

 

Ebenso wie Geschädigte das KBA hinsichtlich der genehmigten Softwareupdates nicht für vertrauenswürdig halten, hält die junge Richterin des LG Potsdam offensichtlich das KBA auch hinsichtlich der angeordneten Rückrufaktion für den Porsche Cayenne nicht für vertrauenswürdig. Das bedeutet im VW-Abgasskandal verliert die Bundesregierung zunehmend an Vertrauen auch bei der Justiz.

 

(veröffentlicht bei openpr.de)