Dieselskandal: OLG Koblenz Urteil vom 12.6.19 - VW muß Kaufpreis erstatten

Im VW-Abgasskandal hat sich ein weiteres Oberlandesgericht hinter die geschädigten Käufer gestellt. Das Oberlandesgericht Koblenz hat mit Urteil vom 12.06.2019 - Az. 5 U 1318/18 entschieden, dass die Volkswagen AG dem Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen Dieselfahrzeugs wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz verpflichtet ist.

Der Kläger hatte einen gebrauchten VW Sharan, in dem der Dieselmotor EA 189 verbaut ist, für 31.000 Euro als Jahreswagen gekauft. Nach Bekanntwerden des Abgasskandals verlangte er vom Hersteller Ersatz für den eingetretenen Schaden und wollte das Fahrzeug zurückgeben. In der ersten Instanz wies das LG Bad Kreuznach die Klage noch ab. Hiergegen wehrte sich der Käufer, legte Berufung ein und zog vor das OLG Koblenz. Dort bekam er schließlich Recht. Das Oberlandesgericht erkannte im Inverkehrbringen von Fahrzeugen mit einer unzulässigen Softwareprogrammierung eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch den Volkswagen-Konzern. Der Hersteller sei daher zum Schadensersatz verpflichtet. Der betroffene Kunde könne nunmehr sein Fahrzeug gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückgeben. Für die gefahrenen Kilometer habe er, ausgehend von einer Gesamtlaufleistung von 300.000 km, Nutzungsersatz zu bezahlen.

 

Freiwillig wollte VW 21.000 € bezahlen. Das OLG verurteilte zu rund 26.000 €. 

(Urteil steht nachfolgend zum download bereit)

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Urteil OLG Koblenz vom 12. Juni 2019, Az. 5 U 1318/18
Abgassskandal EA 189 Motor: Das OLG Koblenz verurteil als erstes OLG in Deutschland die VW AG zum Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung
OLG Koblenz v.12.6.2019 Az. 5 U 1318-18.
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