Rechtsschutz im VW-Skandal / Porsche-Abgasskandal

Wenige Versicherungen machen Probleme. Auffällig negativ sind die RU und der ADAC Rechtsschutz. Soweit sogar einzelne Sachbearbeiter offensichtlich angewiesen wurden, wider besseres Wissen Rechtsschutz zu verweigern, wurde nicht nur Deckungsklage erhoben, sondern auch Strafanzeigen gegen die Vorstände und Geschäftsführer wegen versuchten Betruges erstattet.

Dass einige Versicherungen erfahrungsgemäß versuchen, berechtigte Ansprüche abzuwehren, zeigt sich auch in den VW-Skandalfällen. Versicherungsnehmer, die bei der Versicherung selbst anfragen, werden oft abgewimmelt oder erhalten bewußt unwahre Auskünfte. Mehrere Strafanzeigen gegen Versicherungssachbearbeiter wegen versuchten Betruges gegenüber den Versicherten wurden bereits erstattet. Nur unseriöse Versicherungen diffamieren Anwälte, die für versicherte Geschädigte eintreten. Den Pressemeldungen, die im Interesse von VW oder im Interesse von Versicherungen erfolgen, sollte nicht vertraut werden, insbesondere nicht, wenn auch zusätzlich beleidigende Äußerungen von Versicherungen über Rechtsanwälte veröffentlicht werden. Auch insoweit wurden Strafanzeigen gegen leitende Mitarbeiter der jeweiligen Versicherungen erstattet-

 

Es liegen bereits viele Urteile gegen Versicherung in VW-Fällen vor, die den Deckungsanspruch bestätigen. Die Versicherungen sind auch verpflichtet, Schadensersatz zu leisten, wenn durch die Verzögerung der Deckungszusage dem Versicherungsnehmer ein Schaden entsteht. (z.B. dass er ein übliches Vergleichsangebot von VW im Rahmen einer Klage nicht annehmen kann oder dass sich die Konkursgefahr bei VW später realisiert und der Geschädigte allein wegen der zu späten Klageerhebung leer ausgeht.)

 

Versicherungen haben keinen Ermessensspielraum für Deckungszusagen, sondern sind an ihren Vertrag und an Recht und Gesetz gebunden. Es besteht die eindeutige Pflicht, die Deckung in VW-Fällen zu erteilen. Soweit Versicherungen von Versicherten Verschwiegenheit verlangen, wenn im Rahmen von Deckungsstreitigkeiten Zugeständnisse gemacht werden, halte ich dies für sittenwidrig.

 

Im Gegensatz zu negativ auffälligen Rechtsschutzversicherungen hat sich die NRV Rechtsschutzversicherung von Anfang an besonders vorbildlich verhalten. DAS, Allianz, Deurag, Roland und Ergo sahen auch keine Probleme.  Die wenigen widerspenstigen Versicherungen wie ADAC, ARAG, Rechtsschutz Union und HUK werden ggfls. erfolgreich auf Deckung verklagt (solche Versicherungen braucht niemand und sollten künftig gemieden werden) .

 

Beim vom KBA angeordneten Rückruf ist die Deckungszusage der Versicherungen auch im Porsche-Diesel-Abgasskandal völlig unproblematisch.

 

 

 Regreßforderungen gegen unseriöse Rechtsschutzversicherungen bei Verweigerung von Deckungen von Neulieferungsklagen sind jetzt möglich (siehe auch : https://www.openpr.de/news/1050215/VW-Neulieferung-Urteil-OLG-Karlsruhe-Rechtsschutzversicherungen-und-Rechtsanwaelte-regeresspflichtig.html

StA: Kriminalpolizei München ermittelt gegen ADAC Rechtsschutz wegen Betruges

Auf eine Strafanzeige von Rechtsanwalt Thomas Schmidt hat die Staatsanwaltschaft München die Kriminalpolizei ersucht, weitere Ermittlungen anzustellen. Der ADAC hatte im Falle eines Rechtsanwaltes aus München die Deckung einer Klage gegen die VW AG verweigert und im Falle einer Berlinerin die Deckung für die Berufung im Rahmen einer Neulieferungsklage. Hierbei haben die Verantwortlichen des ADAC nach Auffassung von RA Schmidt gewerbsmäßig vorgetäuscht, dass kein Rechtsschutz bestehe.