EuGH verändert deutsche Rechtsprechung

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat am 20. Februar 2023 das Software-Update zum VW-Skandalmotor EA189 kassiert (Az.: 3 A 113/18). Beim Update handelt es sich um ein Thermofenster, das die Abgasreinigung abhängig von der Außentemperatur regelt  und entsprechend ausschaltet. Und am Europäischen Gerichtshof (EuGH) steht am 21. März 2023 ein richtungsweisendes Urteil an ( Az. C-100/21). Möglicherweise werden die Hürden für erfolgreiche Klagen der Verbraucher erheblich gesenkt. Hinzu haben die sogenannten Bosch-Papers neue Indizien dafür geliefert, dass die Automobilindustrie die Abgasmanipulation von langer Hand geplant hat. Die Chancen auf Schadensersatz sind durch die Entwicklungen der vergangenen Monate enorm gestiegen.

 

Das Gericht in Flensburg folgte mit seinem Urteil der Leitlinie des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Der hatte in mehreren Urteilen klar zum Ausdruck gebracht, dass Abschalteinrichtungen generell unzulässig, seien. Das von Autoherstellern zu Verteidigung vorgebrachte Motorschutz-Argument ließen die obersten Richter nicht gelten. Vor diesem Hintergrund ist schwer vorstellbar, dass die nächsten Instanzen den Fall anders interpretieren könnten wie das Verwaltungsgericht Schleswig, zumal sogar der Bundesgerichtshof (BGH) auf ein grundlegendes Urteil des EuGH am 21. März 2023 wartet, um selbst neue Leitlinien im Abgasskandal festzulegen.

 

Folgen für Hersteller, Behörden und Verbraucher:

 

Auch wenn sich das Urteil auf ein Update zu einem VW-Golf bezieht, wird es Auswirkungen auf andere VW-Modelle haben. Denn das Software-Update haben beinahe alle EA189-Motoren der Abgasnorm Euro 5 von VW erhalten.

 

Auch andere Hersteller verwenden das Thermofenster - auch in Fahrzeugen mit der Abgasnorm Euro 6. Deshalb hat die Deutsche Umwelthilfe weitere 118 Klagen am Verwaltungsgericht gegen Typgenehmigungen des KBA eingereicht. Aus Sicht der DUH ist es an der Zeit, nun alle Dieselfahrzeuge mit Thermofenstern zurückzurufen. Die Autobauer müssten dazu verpflichtet werden, keine Thermofenster mehr zu verwenden. Andernfalls sei es notwendig, die Pkw aus dem Verkehr zu ziehen und die Kunden zu entschädigen. 

 

Letztlich werden wohl nach dem Abschluss der Verfahren die Dieselmotoren mit Thermofenster ohne gültige Zulassung auf den Straßen unterwegs sein.

Das Gericht hat das KBA außerdem dazu verurteilt, gegen Volkswagen wegen der Entfernung der Abschalteinrichtungen tätig zu werden. Die Behörde ist gezwungen zu handeln.

Hier könnten neue Rückrufe anstehen, und die Gefahr von Stilllegungen steigt. Das gilt für alle gängigen Fahrzeughersteller, die Thermofenster zum Einsatz bringen, wie beispielsweise VW, Mercedes, Opel, BMW, Fiat, Porsche, Audi und Toyota.

 

Mit Spannung wird in diesem Zusammenhang auch das Urteil des EuGH am 21. März 2023 in einem Mercedes-Fall erwartet. Der Generalanwalt hat im Sommer 2022 in seinen Schlussanträgen klar gemacht, dass er dafür ist, die Hürden für eine erfolgreiche Klage gegen die Autohersteller zu senken. Der Bundesgerichtshof erwartet von den Klägern den Nachweis des sittenwidrigen und vorsätzlichen Handelns der Hersteller. Dem EuGH-Generalanwalt genügt fahrlässiges Handeln. Und das lässt sich leichter Nachweisen. Folgt der EuGH dem Generalanwalt in seinem Urteil - was er in den vergangenen Diesel-Verfahren stets getan hat - dann wird die bisherige BGH-Rechtsprechung auf den Kopf gestellt. Und die Hürden gegen die Hersteller erfolgreich zu klagen, werden deutlich tiefer gehängt.

 

 

Die Entwicklungen der vergangenen Monate lassen die Chancen der Verbraucher auf Schadensersatz enorm ansteigen.

 

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BGH ermöglicht seit 26.6.2023 SCHADENSERSATZ bei Fahrlässigkeit der Fahrzeughersteller von 15% des Kaufpreises - Betrifft fast alle EUR 6 und Euro 5 Fahrzeuge der gängigen Marken sowie auch VW, Audi, Skoda, Porsche mit Software-Update

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