VW-Skandal-PKW unverkäuflich? - Keine bedingungslose VW-Garantie nach Umrüstung!

EU-Kommissarin gibt auf - keine Entschädigung wie in den USA

15.6.2017: VW-Kunden werden nicht europaweit entschädigt. Die EU hat keine Handhabe eine Entschädigung durchzusetzen und VW gibt nicht freiwillig nach. Gegenüber der EU wiederholt und spezifiziert VW lediglich die bisher schon erklärte "garantiegleiche" Bescheinigung, die nach einem Update ausgestellt wird. Das ist wenig hilfreich, weil der Kunde weiterhin den unmöglichen Beweis erbringen muß, dass die negativen Updatefolgen von VW verursacht werden. Außerdem drückt sich VW jetzt endgültig vor Langzeitschäden, weil selbst die Kulanzmaßnahmen zeitlich generell auf 2 Jahr ab Updateinstallation begrenzt werden.

 

Hierzu der Artikel in Welt.de: https://www.welt.de/wirtschaft/article165538107/EU-laesst-Volkswagen-wieder-vom-Haken.html?/wirtschaft/article165538107/Dieselgate-Geschaedigte-in-der-EU-gehen-leer-aus.html

 

 

Die Kläger gegen VW haben die Befürchtung, dass bei den Skandal-Fahrzeugen der Wiederverkaufswert weiter sinkt und dass die PKWs nach dem Softwareupdate unverkäuflich sind. Sie haben den Verdacht, dass die verwendeten Teile sich ohnehin bereits an der Belastungsgrenze bei dem derzeit bestehenden Einspritzdruck befinden. Wenn VW durch das Update jetzt aber den Druck noch weiter erhöhen sollte, könnte  die Folge sein, dass eine Überbelastung dieser Teile stattfindet, die zu einer kürzeren Haltbarkeitsdauer des Motors führt, als ursprünglich bei der Herstellung und dem Verkauf vorsehen.

 

Vermittlungsportal meinauto.de*: Nach dessen Angaben verschob sich das Interesse der Nutzer bei VW-Modellen deutlich von Diesel- zu Benzin-Modellen. Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/vw-abgasskandal/#ixzz4JqosTeXt

 

Käufer solcher Diesel-Fahrzeuge werden sich nach den vielfältigen Presseveröffentlichungen fragen, ob die Fahrzeuge nicht belastet sind und daher die Dauerhaltbarkeit massiv beeinträchtigt ist.  Kein vernünftiger Käufer würde ein solch manipuliertes Fahrzeug zu demselben Preis erwerben, wie ein gleichwertiges Fahrzeug, welches nicht manipuliert wurde. Dazu bedarf es keiner Marktforschungsstudie - es reicht bereits der gesunde, nicht interessenorientierte Menschenverstand aus. Vor dem Landgericht Braunschweig - AZ. 5 O 2049/15 - stellt VW in der Klageerwiderung ausführlich die große Nachbesserungsproblematik dar.

 

Die Volkswagen Versicherung AG teilte außerdem am 16.03.2016 einem Kunden im Rahmen der Garantieversicherung mit:

 

"...Als Versicherer sind wir übrigens gesetzlich verpflichtet, die tatsächliche Schadenentwicklung in unseren Tarifen realistisch abzubilden. Die Abgasthematik im Volkswagen Konzern gehört jedoch ausdrücklich nicht zu derartigen Risiken und ist somit nicht in unseren Tarifen berücksichtigt....“

 

Dies kann nur bedeutet, dass VW versicherungsrechtlich die unkalkulierbaren Risiken, die aus der Manipulation und der Nachbesserung entstanden sind und noch entstehen werden, nicht versichern kann und darf. Wenn die Behauptung von VW zutreffen würde, dass  keine Nachteile entstehen können, stellt sich die Frage, warum VW im Rahmen der Garantieversicherung sicherstellen will, dass solche Nachteile nicht versicherbar sind? Dies kann doch nur bedeuten, dass VW selbst Risiken sieht und vorsorgen möchte, falls es doch zu Problemen kommt.

 

Spiegel Online meldete am 5.8.16:

VW lehnt Garantie für umgerüstete Dieselmodelle ab

http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/abgasskandal-vw-lehnt-garantie-fuer-umgeruestete-dieselmodelle-ab-a-1106090.html

 

Die in den letzten Tagen publizierte mündliche Zusage einer "garantiegleichen" Bescheinigung durch VW ist juristisch wenig wert, da sie den Kunden die Beweislast aufbürdet, die er kaum wird erfüllen können, da VW und das KBA alle notwendigen Unterlagen geheim halten.

 

Die WELT am Sonntag meldete am 13.8.16, daß VW bereits im ersten Halbjahr 2016 Umsatzeinbußen in Deutschland von 15% hatte. 

Dass sich der gewaltige Imageverlust langfristig zusätzlich auch auf den Gebrauchtwagenpreis auswirkt, ist selbstverständlich.

 

 

WirtschaftsWoche meldet am 5.10.2016: VW-Kunden klagen über Probleme nach Abgas-Rückruf

 

....Einige Kunden, die mit Problemen in ihrer Werkstatt bereits vorstellig wurden, fühlen sich abgewimmelt. Der 38-jährige VW-Fahrer Raab etwa bekam nach eigener Aussage zu hören, dass die Probleme an seinem Fahrzeug nichts mit dem Update zu tun hätten. Geprüft hatte sein Mechaniker das aber nicht. Stattdessen schlug er ihm vor, das Auto kostenpflichtig durchzuchecken.

 

Werkstattmitarbeiter berichten hinter vorgehaltener Hand, wieso sie zögerlich sind, wenn Kunden nach dem Update Probleme melden. Die Werkstatt koste es viel Zeit, dem nachzugehen, sagt ein Kfz-Meister. Die Autos müssten ausprobiert und durchgesehen werden, Beschwerden an die VW-Zentrale übermittelt werden. „Die Arbeit zahlt VW nicht und der Kunde auch nicht“, sagt er.

 

Die Werkstätten kennen den Zustand der Autos nicht

 

Der Leiter einer anderen Werkstatt gibt zu bedenken, dass vor dem Update keiner seiner Mitarbeiter mit dem Auto gefahren sei. „Wie sollen wir die Beschwerden nachvollziehen?“ Ein anderer meint, dass die Fahrzeuge womöglich vorher schon kaputt waren: „Manche Kunden wollen bloß Geld rausschlagen“, sagt ein Werkstattleiter.

Die Mechaniker sind teilweise nicht besser dran als die Kunden. VW hat ein Chatprogramm eingerichtet, über das sie Probleme melden sollen. Wer das jedoch tut, wird von den Wolfsburgern teilweise abgebügelt. Das belegen Gespräche mit Werkstätten und Chatprotokolle, die der Redaktion vorliegen. Zwar versichern Mitarbeiter in Chats, dass der Hersteller Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Update (VW-Kürzel: Aktion 23R7) „sehr ernst“ nehme. Dann lassen sie die Werkstattmeister jedoch wissen, dass in Tests alle Beanstandungen, die „technisch einwandfreie Fahrzeuge“ betreffen, entkräftet worden seien. Darauf folgt der Satz: „Bitte sehen Sie von Instandsetzungsversuchen ab.“ ....

 

Vollständiger Artikel abrufbar unter:

Solche Folgen des Updates mit den dargestellten Reaktionen von VW sind keinem Kunden zumutbar. Da VW keine Garantie für die Folgen des Updates übernimmt, trägt der Kunde die Beweislast für die Ursächlichkeit  Da niemand die Programmierung des Updates überprüfen kann, weil  VW diese geheim hält, wird auch niemand den Beweis erbringen können.

 

Deshalb ist auch die Behauptung unabhängiger Sachverständiger, dass es VW unmöglich sei, ohne negative Folgen nachbessern wohl richtig.


Bayern verweigert Rückruf

Die Bayern haben´s drauf und bieten dem KBA und der Bundesregierung die Stirn:

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/vw-abgasaffaere-rueckruf-bei-vw-nicht-fuer-polizeiautos-1.3386881


LG Kempten + Aachen urteilen: Update-Installation ist keine Mangelbeseitigung

Download
LG Kempten: ca. 4000 € Minderwert trotz Update (erwirkt von RA Dr. Stoll)
Update ist keine vertragsgerechte Nachbesserung - LG Kempten 29.3.17, 13 O 808/16
LG Kempten vom 29.03.2017 - 13 O 808-16.
Adobe Acrobat Dokument 853.1 KB