Die neue Musterfeststellungsklage für Verbraucher, für die sich VW-Geschädigte noch bis November registrieren können, hat grundsätzlich nicht die Folge, dass ein Geschädigter Schadensersatz sofort erhält. Es wird ggfls. nur festgestellt, dass VW ersatzpflichtig ist und die Verjährung wird unterbrochen.
Den individuellen muss der Geschädigte ggfls. selbst gesondert auf eigne Kosten einklagen. Insoweit ist die Musterfeststellungsklage nicht besonders sinnvoll. Sie bereitet lediglich eine Individualklage vor.
Es besteht allerdings eine Chance - besonders dann, wenn sich die Regierung doch noch eindeutig auf die Seite der Verbraucher stellt - dass es zu einem Vergleich mit VW kommt, von dem jeder Musterkläger profitieren würde.
Siehe hierzu auch den Focus-Artikel: https://www.focus.de/auto/
Richtige Sammelklagen von PKW-Käufern gegen VW gibt es weder in Deutschland noch in anderen Ländern Europas.´ Auch die US-Kanzlei Hausfeld (Rechtsanwalt Rother, Berlin) kann keine Sammelklage in Deutschland erheben. Die am 3.1.2017 eingereichte einzelne Klage eines einzigen VW-Geschädigten beinhaltet nichts wesentlich Neues. Gleichartige Schadensersatzansprüche werden bundesweit seit vielen Wochen von Rechtsanwälten geltend gemacht. Neu ist nur der Versuch, einen Kaufpreisrückzahlungsanspruch zu begründen, ohne eine Nutzungsentschädigung zahlen zu müssen. Es gibt in Deutschland bisher keinen Schadensersatzanspruch, der ohne Berücksichtigung von Nutzungsentschädigungen bzw. ohne Abzug "neu für alt" durchgesetzt wurde. Ob sich aus dem Zusammenwirken mit EU-Vorschriften ein weitergehender Anspruch herleiten läßt, ist ungewiß und noch nicht vom BGH entschieden. Die ersten Einzelklagen der VW-Fachkreisanwälte wird den BGH in Kürze erreichen.
Allerdings darf man die politische Macht der Pressewirksamkeit der Hausfeld-Aktion nicht unterschätzen. Allein mit solchen Aktionen hatte die Kanzlei eine Vielzahl unerwarteter Erfolge. Juristische Argumente sind bei solchen Massenphänomen grundsätzlich nur Hilfsmittel.
In Deutschland sind Einzelklagen für jeden Geschädigten verfahrensrechtlich unbedingt notwendig - auch wenn es für Anwälte und Justiz eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme ist und gleichartige Verfahren in erster Instanz gleich ausgeurteilt werden. Jeder muß seinen Anspruch einzeln , ggfls. bis zum BGH durchfechten, sofern sein Fall nicht vorzeitig rechtskräftig wird. Bei ähnlichem Sachverhalt kann es so zu unterschiedlichen Urteilen kommen. Jeder ist für seinen Fall selbst verantwortlich. Es gibt noch nicht einmal so etwas wie eine Musterklage (sofern es sich nicht um Aktionärsklagen handelt).
Echte Sammeklagen sind eine Eigenart des US-Rechtssystems. Auch Deutsche versuchen sich in den USA unter bestimmten Umständen mit Ihren Ansprüchen anzuschließen.
In Holland gibt es lediglich die Möglichkeit eines Vergleichsabschlusses im Interesse von Geschädigten. Der Vergleich kann dann auf Antrag beider Parteien nach gerichtlicher Prüfung auf Fairness
und Effizienz vom Amsterdamer Appellationsgericht bestätigt werden, was eine Art "class action" nach US-Vorbild aber ohne Erkenntnisverfahren darstellt. Ob dieser Versuch von den Rechtsanwälten
Baum & Reiter für Geschädigte in Deutschland Erfolg haben könnte wird sich erst noch Zeigen. Bisher konnten keine Erfolge vorgezeigt werden. Näheres siehe unter https://www.vw-verhandlung.de/
Die europäischen Vorschläge eine echte "class action" nach US-Vorbild einzuführen, wurde von der gegenwärtigen Bundesregierung abgelehnt (111. Sitzung des Deutschen Bundestages v.26.5.11, S. 12650 A (TOP 31 c).
Die Bundesregierung (CDU/SPD) bremst grundsätzlich beim Verbraucherschutz:
Da helfen auch keine Forderungen der Verbraucherzentrale Bundesverband:
Jeder VW-Geschädigte muß seine Ansprüche in Deutschland selbst einklagen. Dies ist der einzige Weg seine umfassenden Ansprüche durchzusetzen. Wer eine zuverlässige Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, ist im Vorteil. Auch meine Kanzlei erhebt Klagen auf Neulieferung auch bei abgelaufener Garantie und bei abgelaufener Gewährleistung (hier Neulieferung ohne Nutzungsentschädigung), weil dies ein sehr weitreichender Anspruch im VW-Skandal ist, der die Geschädigten angemessen entschädigt. Gebrauchtwagenkäufer, die nicht bei einem Vertraghändler gekauft haben sind auf die Schadensersatzansprüche angewiesen wie sie in dem ganzen letzen Jahr massenhaft z.B. in Braunschweig geltend gemacht wurden - aller Wahrscheinlichkeit nach auch weiterhin unter Abzug einer Nutzungsentschädigung.
AUDI-Fahrer sind mit Ihrer Audi-Garantie zusätzlich besonders gut gestellt. Siehe PNN-Bericht über die Audi-Garantie-Klage der Kanzlei Thomas Schmidt: http://www.pnn.de/potsdam/
In mehreren Ländern versuchen Geschädigte ohne Rechtsschutzversicherung ihre Interessen in unterschiedlichen Organisationsformen zu bündeln, um sich dann gegenüber VW vertreten zu lassen. Ob und ggfls. in welcher Form solche Organisationen klagebefugt sein könnten, muß dann im Einzelfall das angerufene Gericht entscheiden.
Das neu Musterfeststellungsverfahren die u.a. der ADAC betreiben will, kommt viel zu spät und bringt den Geschädigten keine Entschädigung. Nach Jahren des Streits werden kaum noch Autos vorhanden sein, deren Besitzer einen Anspruch hätten. Und wenn doch, dann sind die Autos nur noch Schrottwert, so dass kein Raum mehr ist für eine Entschädigung. Es ist ein Verfahren, das grundsätzlich feststellen soll, dass VW schadensersatzpflichtig ist. Das ist nur gut für jeden der VW einzeln verklagt, denn nach der Feststellung muß jeder Betroffene sehen, wie er VW zwingen kann zu zahlen. Das wird wahrscheinlich nur durch eine neue individuelle, kostenträchtige und langwierige Klage möglich sein. Spätesten nach Beendigung der 2. Klage wird es keine Skandalautobesitzer mehr geben, die entschädigt werden müssen.
Der ADAC wird sich zudem wohl kaum die Sympathien von VW verscherzen und sich im Prozeß entsprechend verhalten.
Selbst die US Kanzlei Hausfeld konnte zwar Interessen in großer Zahl über das Unternehmen myRight bündeln, allerdings hat sich VW davon bisher nicht beeindrucken lassen, da in Deutschland Ansprüche gegen den Konzern unmittelbar grundsätzlich schwerer durchsetzbar sind als in den USA.
Eine erste Einzelklage gegen die VW AG wurde zwar von myright finanziert und dann erhoben, blieb aber bisher erfolglos vor dem LG Braunschweig (Az. 3 O 21/17). Die dort vornehmlich begründete Haftung der VW AG in Höhe des vollen Kaufpreis - unabhängig von der Dauer der Nutzung des PKW -unmittelbar aus EU-Recht (was auch bei meinen Klagen hilfsweise immer geltend gemacht wird), wurde vom Gericht nach Pressemeldungen in der mündlichen Verhandlung ausdrücklich nicht bestätigt. Es besteht m.E. eine nur sehr geringe Wahrscheinlichkeit, dass Obergerichte dieser extremen Auffassung, die mit nationalem Recht schwer zu vereinbaren ist, folgen werden und diese Frage dem EuGH vorlegen werden, aber ein Versuch ist es wert.
Viel erfolgversprechender sind m.E. die Ansprüche gegen die Händler, die jedoch individuell erhoben werden müssen und nicht massentauglich sind.
Die Drohungen der Kanzlei Hausfeld sieht der VW-Vorstand bisher gelassen, auch wenn die Stuttgarter Nachrichten titeln "Der Mann, der VW zittern läßt" http://www.stuttgarter-
Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, kann sich bei myright oder bei Stichting VW Car Claim bemühen. Es sollte allerdings die Bedingungen genau studieren.
Wer auf die Kanzlei Hausfeld und myRight vertraut, sollte die Vertragsbedingungen besonders aufmerksam lesen. Auch das Risiko einer Drittwiderklage sollte beachtet werden (vgl. dazu den Artikel von RA Dr. Stoll & Sauer: http://www.presseportal.de/pm/105254/3390493)
Rückrufaktion
Soweit der Rückrufaktion nicht gefolgt wird - ohne gleichzeitig gegen das KBA vorzugehen (Link s. unten) - ist dies risikoreich, da VW verpflichtet ist, dem KBA alle Verweigerer zu melden und das KBA nach internen Vorschriften die Pflicht hat, über die örtlich zuständigen Behörden, für den Entzug der jeweiligen Betriebserlaubnis zu sorgen. Das KBA ist in der Regel bei allen bisherigen gleichartigen Rückrufaktionen auch so verfahren. Lediglich aus politischen Gründen könnte unter dem Druck der Rückrufverweigerer anders verfahren werden, sofern Hunderttausende den Rückruf verweigern.
Der m.E. bessere Weg ist, unmittelbar gegen das KBA und die Landesbehörden und den TÜV vorzugehen, um sich gegen den Rückruf zu wehren. Wer
Rechtsschutzversichert ist sollte AUF KEINEN FALL DEM RÜCKRUF FOLGEN - Siehe: http://ra-schmidt.jimdo.com/ve
Wenn gegen die Anweisung des KBA oder die Bescheide der Zulassungsbehörden massenhaft Widerspruch eingelegt wird, muß die Politik tätig wohl endlich zugunsten der Geschädigten werden.
MAZ vom 5.11.15, Ausschnitt aus der Titelseite:
Die Bildzeitung berichtet am 4.11.2017 über die Erhebung einer Klage gegen VW mit der versucht werden soll, die 15374 Ansprüche VW-Geschädigter zu bündeln. Ob das Gericht diese Klage für zulässig
halten wird, ist äußerst ungewiss, dann ähnliche Versuche sind in der Vergangenheit bereits gescheitert (siehe kritischen Beitrag der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Stoll
unter http://www.presseportal.de/pm/
Dennoch kann dem Rechtsanwalt Rother aus Berlin, der die Klage vertritt, im Interesse aller Geschädigten nur Erfolg gewünscht werden.
Die Bildzeitung hat sich im VW-Skandal bisher ungewöhnlich sachlich und positiv zugunsten der Geschädigten engagiert. Hier die Ausgabe vom 4.11.2017 als Ausriß:
Nachdem der zähe Rentner Walter Eisenberg sich mit Genugtuung in seinem Klageverfahren mit VW geeinigt hatte und sein Verfahren einvernehmlich beendet wurde, verstarb der älteste VW-Kläger etwa 2 Wochen nach endgültiger Beendigung seines Verfahrens. Seit 2016 verklagte er unermüdlich VW und das KBA. Dass VW nun doch noch bluten mußte und das KBA nun auch noch die VW-Akten herausgeben muß, erfüllte den streitsamen Rentner noch einige Wochen lang mit Freude. Nach einem erfüllten Leben verstarb er im Kreise seiner Familie und Freunde unerwartet am 3.11.2020.
Auch meine Kanzlei trauert um meinen ältesten Mandanten, der jeder Widrigkeit des Alters jahrelang trotzte und für viele VW-Kläger ein Vorbild war. Wir haben alle von ihm dankbar gelernt und werden ihn vermissen.
Die Main-Post, die wiederholt über den streitbaren Rentner berichtet hatte, widmete ihm einen Nachruf:
Aktuelle Pressemitteilung vorn Rechtsanwalt Schmidt zum Beschwerdeverfahren zur Befangenheit des "VW Richters" vor dem OLG Braunschweig
https://www.openpr.de/news/
https://www.openpr.de/news/1019696/VW-Dieselskandal-91-Jaehriger-Rentner-aus-Gemuenden-wartet-auf-das-LG-Braunschweig.html
MyRight-Anwälte der US-Kanzlei Hausfeld folgen jetzt den von mir vor dem OLG Braunschweig begründeten Verdacht der Befangenheit gegen den "VW-Richter" in Braunschweig - nur ca. 30 km von Wolfsburg entfernt. Die Homogenität der Entscheidungen dort zugunsten von VW ist zumindest auffällig. Bisher hat kein Richter in Braunschweig - im Gegensatz zu vielen Richtern bei anderen Landgerichten - einer Klage gegen VW auf Schadensersatz wegen unterlaubter Handlung / sittenwidriger Schädigung
stattgegeben. Erfolg gab es nur, wenn die VW-AG unmittelbare Verkäuferin des PKW war, was sehr selten war. Auf diese wenigen Fälle beziehen sich auch die großspurig von VW ständig wiederholte Beteuerungen, daß auf die Einrede der Verjährung verzichtet werde. Für Millionen von Geschädigten gilt dieser Verzicht der VW-AG nicht. Darauf weist VW zwar nicht öffentlich hin, allerdings dann, wenn ein Geschädigter den Verzicht auf die Einrede der Verjährung vom VW-Vertragshändler vergeblich verlangt hat.
Wieder eine neue bewußte Täuschung der VW-AG?
Siehe auch Meldung vom 7.2.2018 von Spiegel und ntv: https://www.n-tv.de/
Der älteste VW-Kläger hat auch den Eindruck, dass die Richter des Verwaltungsgerichts in Schleswig befangen sind:
https://www.openpr.de/news/1002470/VW-Skandal-Aeltester-VW-Geschaedigter-lehnt-Richter-des-Verwaltungsgerichts-in-Schleswig-ab.html
"Die Genehmigung des Software-Updates durch das Kraftfahrtbundesamt ist offensichtlich auch politisch motiviert und dient dem Schutz eines systemrelevanten Motorenherstellers (VW-Konzern). Sie besagt gerade nichts darüber, ob das Fahrzeug nach dem Software-Update die beim Verkauf zugesagte Beschaffenheit erreicht. Zur Überzeugung des Gerichts ist das auch nicht der Fall, wie ein einfaches Gedankenexperiment zeigt:
Die Ingenieure der Motorenentwicklung hätten, wenn sie durch das jetzige Update die Möglichkeit gesehen hätten, die zugesagten Abgaswerte zu erreichen, dieses Update gleich bei der Produktion des Motors eingebaut - sie hätten sich also die Entwicklung und Programmierung des Modus 0 schlicht erspart und die Fahrzeuge im Modus 1 hergestellt und ausgeliefert. Dass jemand zusätzlichen Aufwand betreibt um das zu erreichen, was er ohne vorherigen Aufwand bereits hatte, ist in der auf Gewinnmaximierung ausgerichteten Automobilbranche nicht vorstellbar. Es wurde vielmehr "geschummelt", um den Test zu bestehen, sodann das Fahrzeug mit den bei einem korrekten Test nicht erreichbaren Abgaswerten beworben und damit auch mit dieser - nicht erreichbaren - Beschaffenheit verkauft. Um diese Unkorrektheit bei Nachprüfungen zu verheimlichen, wurde weiter entschieden, diese "Schummel-Software" in alle Fahrzeuge einzubauen und nicht nur in die Fahrzeuge, die offiziell getestet wurden. Genau dieses System kann nur als flächendeckendes Betrugssystem bewertet werden, das zu einem so erheblichen Vertrauensverlust gegenüber Dieselmotoren des Herstellers VW führt, dass ein nicht nachbesserbarer merkantiler Minderwert nach den Gesetzen des freien Marktes offensichtlich gegeben ist. Die betroffenen Fahrzeuge sind auf dem Gebrauchtwagenmarkt nur mit erheblichem Abschlag zu veräußern. Das tief sitzende Misstrauen der Kunden zeigt sich insbesondere in den rückläufigen Zulassungszahlen für neue Dieselfahrzeuge, obwohl diese der EURO-6-Norm entsprechen sollen. Dieses hat negative Auswirkung auf die Preisentwicklung der gebrauchten EURO-5-Diesel, wie dem streitgegenständlichen. Nach einem Bericht der Zeitschrift "Der Spiegel" in der Ausgabe vom 05.08.2017 (dort Seite 15) sind die Preise für gebrauchte Dieselfahrzeuge um bis zu 25 % gefallen und sind die Zulassungszahlen für Dieselfahrzeuge im Vergleich zum Vorjahresmonat um 13 % gesunken. Ergänzend wird auf die umfangreichen und im Internet zugänglichen Untersuchungen des CAR-Insliluts der Universität Duisburg-Essen zu diesem Thema verwiesen. ..."
Download des kompletten Urteils:
Siehe auch: https://ra-schmidt.jimdofree.com/eugh-und-das-thermofenster-bei-daimler/
Neu Chancen auf Schadensersatz bei allen Dieselfahrzeug-Herstellern, die Thermofenster verwenden. Auch im Update ist das Thermofenster unzulässig und kann Schadensersatz begründen.
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Presse:
Der von Rechtsanwalt Schmidt vertretene Kläger tauscht als erster erfolgreicher Kläger bereits 2016 kostenlos einen Euro 5 Audi gegen das vergleichbares Audi Euro 6 Model und Audi übernimmt fast alle Prozeßkosten
Potsdamer Neueste Nachrichten, Artikel v. 23.10.16, berichtet online: http://www.pnn.de/potsdam/
Bericht der MAZ über Urteile in Brandenburg http://www.maz-online.de/Brandenburg/Wegweisendes-Urteil-im-VW-Abgasskandal
VW-Rückrufaktion nicht rechtmäßig - Verwaltungsgericht muß entscheiden
http://www.moz.de/nachrichten/
und MAZ Über Klagen aus Zossen (LG Berlin und LG Potsdam)
http://m.maz-online.de/
Abdruck zu Problemen mit Rechtsschutzversicherungen: "Euro am Sonntag" v. 28./29.1.2017 und "EURO" v. 15.2.2016
https://www.openpr.de/news/
https://www.openpr.de/news/
https://www.openpr.de/news/
https://www.openpr.de/news/994940/VW-Skandal-Bundesverwaltungsgericht-Urteil-vom-27-2-2018-Fahrverbot-in-Berlin-VW-Schadensersatz.html
https://www.openpr.de/news/
https://www.openpr.de/news/1032306/VW-Dieselkskandal-Schadensersatzklage-Verjaehrung-2019.html
https://www.openpr.de/news/1032367/Neues-VW-Urteil-Sensation-aus-Koblenz-individuelle-Schadensersatzklage-vorteilhaft.html
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