Auch der zweite von mir vertretene Neulieferungskläger  hatte erstmals auch beim Kammergericht nach fast 2 Jahren Erfolg


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Urteil des Kammergerichts vom 26.9.2019, Az. 4 U 70/19
Der Kläger erhält ein nagelneues kostenloses Auto aus der aktuellen Serienproduktion. Ein verheerendes Urteil für die Autoindustrie. VW hatte es versäumt, das Urteil - wie sonst üblich - zu verhindern. Der Kläger hatte bereits im Vorfeld mit seinem Fall in Berlin Aufsehen erregt und ist dort jetzt bekannt wie ein bunter Hund. Siehe unten stehende Zeitungsartikel (Berliner Morgenpost, Der Tagesspiegel, RBB24 Online, und Video der Berliner Abendschau vom 20.8.19). Noch peinlicher geht es für VW nicht aber es zeigt, dass VW wohl die deutschen Kunden völlig egal sind.
Neuliefg KG Urt.4U70-19 v.26.9.19 anon.p
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Sensationsurteil - RBB24 berichtete am 2.10.2019:

https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2019/10/volkswagen-kammergericht-berlin-touran-klage-diesel-skandal.html

 

Urteil Berliner Kammergericht

VW muss im Dieselskandal teureren Neuwagen bezahlen

02.10.19 | 16:00 Uhr

Hartes Urteil gegen VW im Dieselskandal. Das Unternehmen muss einem Berliner Kunden einen Neuwagen bezahlen, obwohl der teurer ist als sein Vorgängermodell. Das hat das Berliner Kammergericht entschieden. Das Urteil könnte zum Präzedenzfall werden.

Volkswagen muss einen Wagen mit manipulierten Abgaswerten durch einen wesentlich teureren Neuwagen ersetzen. Das hat das Berliner Kammergericht entschieden. Geklagt hatte ein Berliner, der 2015 einen VW Touran für gut 27.000 Euro gekauft hatte. Wegen manipulierter Abgaswerte muss VW den Wagen ersetzen. Weil das 2015er Modell nicht mehr lieferbar ist, muss der Konzern nun ein neues Modell bezahlen, obwohl dieses mehr PS hat und gut 10.000 Euro teurer ist.

Das hatte ein Berliner Landgericht schon im August entschieden. VW legte daraufhin Berufung gegen das Urteil ein. Diese wurde nun Ende September vom Berliner Kammergericht zurückgewiesen. Eine Revision gegen das Urteil schlossen die Kammerrichter aus. Dennoch ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. VW hat vier Wochen Zeit, um beim Bundesgerichtshof Beschwerde einzulegen.

   

Mehr PS und korrekte Abgaswerte

Geklagt hatte Bernd Sommerfeldt aus Wilmersdorf. Der 68-Jährige hatte sich 2015 einen Touran mit der Euronorm fünf gekauft, der sich als manipuliert herausstellte. Dass der neue Wagen mehr PS hat, ist ihm nicht wichtig. "Für mich war von Anfang an das Ziel, dass für mein Auto keine Fahrverbote gelten", erklärt er. Hätte VW ihm einen entsprechenden Vergleich angeboten, wäre er auch damit zufrieden gewesen. In Berlin gelten voraussichtlich ab November auf acht Straßen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge der Euronormen eins bis fünf.

Bei Volkswagen ist man sich keiner Schuld bewusst. "Wir halten das Urteil für nicht korrekt und werden uns vor dem BGH beschweren", sagte VW-Sprecher Christopher Hauss. Die in Frage stehenden Autos seien sicher, fahrbereit und erfüllten alle Zulassungsbedingungen, erklärte Hauss weiter. "Aus unserer Sicht ist den Kunden daher kein Schaden entstanden."

Der 2015 gekaufte VW Touran, den VW ersetzen muss | Bild: Privat

 

Präzendenzfall für Berlin?

 

Das Urteil könnte Folgen haben für weitere Berliner VW-Fahrer. "Die Richter an den Landesgerichten werden sich am Urteil des Kammergerichts orientieren", erklärt Anwalt Thomas Schmidt. Er hatte Sommerfeldt im Prozess gegen VW vertreten. Der Jurist schätzt, dass in Berlin noch mehrere hundert derartige Verfahren offen sind.


VW Dieselskandal - Oberlandesgericht in Berlin (Kammergericht) verurteilt die VW Automobile Berlin GmbH zur Neulieferung eines Touran

Das Kammergericht (KG) hat mit Urteil vom 26.9.2019(Az. 4 U 70/19) bestätigt: Käufer von Skandal­autos haben einen Anspruch auf Neulieferung, auch wenn der ursprüng­lich gelieferte Wagen nicht mehr verfügbar ist. So stellte es bereits der Vorsitzende des 4. Zivil­senats in der mündlichen Verhandlung dar.


Die Sache ist so eindeutig, dass für VW noch nicht einmal die Revision zugelassen wurde.Der von Rechtsanwalt Schmidt vertreten Kläger aus Berlin wird einen neuen VW Touran bekommen. Vor dem Land­gericht hatte er auch bereits gewonnen. Doch der VW-Händler (VW Automobile Berlin GmbH) legte Berufung ein, die jetzt zurückgewiesen wurde.Der Kläger brauche auch keine Entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilo­meter zu zahlen, erklärt Rechtsanwalt Schmidt. Dass er damit erheblich besser stehe als Skandal­opfer, denen VW wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung haftet, sei nicht wirk­lich begründ­bar, beruhe aber auf den Vorgaben des Europäischen Gerichts­hof zum Neulieferungs­anspruch.

Das OLG Karlsruhe hatte zuvor bereit geurteilt, dass der Neulieferungsanspruch begründe ist (Az. 13 U 167/17).

Das Hanseatische Oberlandesgericht, 4 U 97/17, hat mit Urteil vom 15.07.2019 einen Händler dazu verurteilt, einem Geschädigten einen neuen, mangelfreien VW Tiguan aus der aktuellen Serienproduktion zu liefern.

Das OLG Celle bestätigt den Neulieferungsanspruch mit Beschluß vom 23.5.2019 grundsätzlich ebenfalls - 7 U 178/17 -. Das Kammergericht (21. Senat) bestätigte zwar zuvor schon den Neulieferungsanspruch mit Beschluß vom 30.4.2019 - 21 U 49/18 -, allerdings hielt es die Wirkung des VW-Updates für beweiserheblich. Dem ist der 4. Senat des KG nicht gefolgt, weil es das Update nicht für entscheidungserheblich hält, denn VW sieht es grundsätzlich nicht als Nachbesserung im Rechtssinne an.

Dies zeigt, dass Abgasskandal-Geschädigte nicht angewiesen sind auf die Musterfeststellungsklage (MFK), sondern auch die Individualklagen sehr erfolgreich sein können.
Ich würde mich wundern, so Rechtsanwalt Thomas Schmidt, wenn am 30.9.19 tatsächlich etwas positives in Braunschweig entschieden würde.

Siehe auch: https://ra-schmidt.jimdo.com/vw-dieselkandal-olg-urteile-gew%C3%A4hren-kaufpreiserstattung-und-neulieferung/

Um sich weitere Peinlichkeiten zu ersparen, gibt VW bei Individualklagen zunehmend freiwillig auf: https://www.openpr.de/news/1058744/VW-Urteile-rechtskraeftig-VW-gibt-im-VW-Skandal-auf-und-zahlt-Schadensersatz-inkl-Deliktzinsen.html

Das Landgericht Berlin verurteilte am 19.3.2019 VW zur Neulieferung (s.u. die Morgenpost berichtete darüber)

 

Aufgrund schlechter personeller Ausstattung der Gerichte und des Widerstandes einiger unseriöser Rechtsschutzversicherungen müssen Kläger jahrelang auf ein Urteil warten. Das nutzt VW auch schamlos aus und versucht die Verfahren bundesweit zusätzlich durch Fristverlängerungsanträge oder durch außergerichtliche Verhandlungen erst kurz vor einem Gerichtstermin zu verzögern.

 

Wer bisher im VW-Skandal seinen Verkäufer nicht verklagt hat, dem bleiben nur noch Schadensersatzansprüche gegen die VW-AG direkt, die erst Ende 2019 verjähren und von den meisten Gerichten bisher wegen sittenwidriger Schädigung bestätigt werden.

 

VW: Kammergericht - Beschluß vom 30.4.2019

Auch das Kammergericht beschäftigt sich mit einem meiner Neulieferungsklagen. Der Tagesspiegel berichtet darüber sehr ausführlich: https://www.tagesspiegel.de/berlin/vw-klage-im-berliner-kammergerichts-der-ehrliche-ist-mal-wieder-der-dumme/24275566.html 

Bisher mußte bei mir jedoch noch nie Gutachtenvorschuß eingezahlt und ein Gutachter beauftragt werden, denn VW hat in solchen Fällen immer gewußt, ein Gutachten zu verhindern. Vermutlich weiß VW, dass dabei nichts gutes für VW herauskommt. Die Kläger haben sich bisher immer verglichen. Mein Mandant in diesem Fall jedoch nicht, weil er eine BGH-Entscheidung herbeiführen will, egal was es kostet