VW-Update: Entscheidung des EuGH zur Frage der Zulässigkeit des Thermofensters verhindert

LG Linz: Durch Zahlung von VW wurde Verfahren beendet

Gutachten eines Wieners: Auch nach dem Softwareupdate verwendet VW eine neue Abschalteinrichtung, ein sog. "Thermofenster", bei dem VW-Autos die Abgasreinigung massiv herunterfahren. Demnach schalten VW-Motoren (EA189) der

Abgasnorm Euro 5 bei einer Temperatur unter plus 15 Grad und über plus 33 Grad sowie in Höhen von mehr als 1000 Metern die Abgasreinigung weitgehend ab. Das Auto fährt dann etwa 6 Monate im Jahr im "Schmutzmodus". Dient dieser Modus dazu, den Motor vor Schäden zu schützen, ist diese Maßnahme laut EU-Verordnung zulässig.

 

Quelle: https://kurier.at/wirtschaft/dieselaffaere-neues-gutachten-eines-wiener-autoexperten-bringt-vw-in-erklaerungsnot/281.314.833

 

Das LG Linz legte dem EuGH die Frage vor, ob das VW-Update überhaupt eine Verbesserung und damit EU-Konform sei, denn zwischen 0 und 15 Grad gibt es keinen ausreichenden Grund, die Abgasreinigung zum Schutz des Motors auszuschalten. Bevor sich aber der Europäische Gerichtshof auf Vorlage des LG Linz zum Thema äußern konnte, wurde die Klagsforderung mit Zinsen und Gutachterkosten, zusammen ca. 150.000,- €,  von VW bezahlt und so ein Urteil verhindert.

 

 

Quelle: https://www.vol.at/vw-vermied-durch-zahlung-eugh-urteil-zu-software-update/5945461