Euro am Sonntag, den 28./29. Januar 2017 - VW Skandal

Maren Lohrer hat folgenden Artikel für die aktuelle Wochenendausgabe angekündigt:

Rund 2,3 Millionen VW-Fahrzeuge sind hierzulande betroffen. Der VW-Abgasskandal beschäftigt inzwischen auch die Gerichte. Mögliche Fälle: Autobesitzer will das Auto zurückgeben, reicht Klage ein. Oder er will das Auto behalten und auf Schadensersatz klagen. Welche Rechtsschutzversicherer sind vorbildlich, welche sträuben sich? „Besondere Probleme haben die Rechtsschutz Union und die ARAG Rechtsschutzversicherung gemacht. Vorbildlich waren von Anfang an NRV und die Roland Rechtsschutzversicherung. Die öffentlichen Versicherungen (HUK, ÖRAG) haben ihren Widerstand aufgegeben, nachdem sie massenhaft erfolgreich auf Deckung verklagt wurden“, erklärt Rechtsanwalt Thomas Schmidt. Der ehemalige Richter aus Kleinmachnow, dessen Kanzlei zum Fachkreis Abgasskandal gehört, erklärt, die widerspenstigen Versicherer würden zunehmend einschwenken – mit Ausnahme der Rechtsschutz Union. Eine für VW-Kunden positive Entwicklung sieht auch Versicherungsombudsmann Günter Hirsch.

Können „Nicht-Umrüster“ ihren PKW einfach weiter nutzen? Das Auto könnte durch die zuständige Zulassungsbehörde stillgelegt werden. Doch Schmidt empfiehlt seinen Mandanten, zunächst die verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen gegen das Kraftfahrtbundesamt abzuwarten. Klar ist: Es gibt keine Pflicht zur Umrüstung. „Doch falls die TÜV Plakette endgültig verweigert wird, darf er das Auto nicht mehr benutzen“, so Schmidt.

 

 

Ganzer Artikel auch unter: http://www.finanzen.net/nachricht/private-finanzen/euro-am-sonntag-mailbox-vw-dieselaffaere-welche-alternativen-habe-ich-als-betroffener-autobesitzer-5295948