VW bestätigt Abgasmessungen der DUH mit eigenem Meßgutachten - KBA bleibt untätig

Rechtsanwalt Dr. Hartung beschreibt den von Rechtsanwalt Thomas Schmidt vor dem Landgericht Heidelberg vertretenen VW T5-Fall in seiner Werbeanzeige sehr zutreffend, denn damit dürften sich alle T5 Klagen sehr rasch erledigen. VW stellt sich selbst ein Bein und zeigt, dass das Verhalten von VW offenbar nicht gesetzeskonform war. Das KBA bleibt dennoch untätig und hat bisher den VW Bus T5 nicht zurückgerufen, obwohl der T5 die gesetzlichen Abgaswerte der Euro 5 Norm mit dem EA189 VW-Motor nicht einhält.

Rechtsanwalt Thomas Schmidt hat deshalb Strafanzeige wegen des Verdachts auf einen gewerbsmäßigen Prozeßbetrug sowohl gegen die Vorstände der VW AG als auch gegen die prozeßbevollmächtigen Rechtsanwälte der Kanzlei Freshfields in Berlin erstattet. Die Sache wird z.Zt. von Staatsanwaltschaft in Heidelberg bearbeitet (Stand 7.3.2021):

 

https://www.hartung-rechtsanwaelte.de/volkswagen-schadet-sich-im-dieselskandal-bei-gutachten-zu-t5-bulli-selbst/