Rücktritt oder Neulieferung: Touareg 3.0 Euro 6 und VW Bulli T6 (Euro 5, 2015) sind wegen illegaler Abschalteinrichtungen mangelhaft - KBA-Touareg-Rückruf vom 8.12.2017

Davon sind in Deutschland 25.800 zugelassene Fahrzeuge betroffen. 

Bei der Überprüfung des VW Touareg 3.0 l Diesel Euro 6 durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wurden zwei unzulässige Abschalteinrichtungen nachgewiesen. 
 Im Prüfzyklus NEFZ springt bei diesen Fahrzeugen zum einen eine sogenannte schadstoffmindernde Aufwärmstrategie an, die überwiegend im realen Verkehr nicht aktiviert wird. Zum anderen wurde bei Fahrzeugen mit SCR-Katalysator eine Strategie eingesetzt, die die Nutzung von AdBlue unter bestimmten Bedingungen unzulässig einschränkt. Das KBA hat deshalb am 8. Dezember 2017 einen verpflichtenden Rückruf dieser Fahrzeuge angeordnet, um die Vorschriftsmäßigkeit der produzierten Fahrzeuge wiederherzustellen. Mit dieser Anordnung setzt sich das Verkehrsministerium gegen den VW-Konzern durch. Davon sind in Deutschland 25.800 und weltweit insgesamt 57.600 zugelassene Fahrzeuge betroffen.

Das zweifelhafte Softwareupdate wurde inzwischen vom KBA  freigegeben. Der Hersteller ist nun aufgefordert, betroffene Feldfahrzeuge zurückzurufen und entsprechend umzurüsten. Die betroffenen Halter werden von VW angeschrieben.

Eine Selbstanzeige von VW gegenüber dem Kraftfahrtbundesamt in Bezug auf die Überschreitung der Schadstoffwerte des VW T6 bedeutet, dass VW selbst von einem Mangel des T6 ausgeht er (ein Rückruf ist zu erwarten).  Lediglich in 2015 gebauten Motoren soll Manipulationssoftware zum Einsatz gekommen sein.  Die Motoren nach der Euro-5- (bis 1. September 2015) und Euro-6-Version sollen dagegen keine unzulässigen Abschalteinrichtungen enthalten.

 

Es kann auf der Webseite des VW-Konzerns eingesehen werden, welche Fahrzeuge vom Rückruf betroffen sind: http://info.volkswagen.de/de/de/home.html

Den Käufern stehen die im VW-Skandal üblichen Gewährleistungsansprüche (Kostenlose Neulieferung, Rücktritt oder Minderung) zu. Außerdem bestehen auch Schadensersatzansprüche gegen die VW AG direkt. Sie sollten dem Rückruf wegen evtl. Folgeschäden deshalb vorerst nicht folgen! Gewährleistungsfristen sollten unbedingt eingehalten werden-notfalls muß sofort Klage eingereicht werden, weil VW nicht mehr auf die Verjährungseinrede verzichtet.

Bei abgelaufener Gewährleistungsfrist bleibt der Anspruch gegen die VW AG direkt sowie die Anfechtung des Kaufvertrages wegen Arglist.