Erstmals gibt es eine Äußerung des OLG Braunschweig zur Beweislast der VW AG

In der mündlichen Verhandlung am 10.09.2018 vor dem Oberlandesgericht Braunschweig im Musterverfahren von Anlegern zur VW-Dieselaffäre (Az. 3 Kap.1/16 und 5 OH 62/16) erklärte der Vorsitzende Richter am OLG Jäde erstmals öffentlich, dass nach Auffassung des OLG in Braunschweig die VW AG dafür beweispflichtig ist.

Beweislastumkehr zulasten von VW

 

Gleichzeitig hat der Richter Informationen des Klägeranwalts zufolge deutlich gemacht, dass die die Beweislastumkehr zulasten von VW greife - das heißt, VW muss beweisen, dass dem Konzern nicht zur Last gelegt werden kann, wenn etwa leitende Angestellte unterhalb des Vorstands über den Betrug Bescheid wussten.